Allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Mit einem Gabelstapler kann man Lasten heben und senken, Waren ein- und auslagern oder auf einer Rampe manövrieren. Doch ohne eine spezielle Ausbildung kann das gefährlich werden, selbst wenn man schon lange einen Autoführerschein hat. Außerdem wäre man im Ernstfall nicht versichert. In dieser Ausbildung lernen Sie, wie man einen Gabelstapler sicher bedient, basierend auf den Vorgaben der DGUV (Grundsatz 308-001). Wir erklären Ihnen die wichtigsten rechtlichen Regeln und Sicherheitsvorschriften. Außerdem lernen Sie die Technik und Steuerung des Gabelstaplers kennen, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und Unfälle vermeiden können. Im praktischen Teil üben Sie den sicheren Umgang mit dem Gabelstapler in verschiedenen Aufgaben. Unser Hauptziel ist, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein hohes Maß an Sicherheit am Arbeitsplatz zu bieten.
Ausbildung von Bedienern für Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308 001
Ausbildungsumfang (2-tägige Ausbildung)
1. Ausbildungstag
- Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Betriebsanzweisungen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last und Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Einweisung/ tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zuverlässige Lasten
- Lastdiagramme
- Hinweise auf Gefahrstellen
- Theoretische Abschlussprüfung
2. Ausbildungstag
- Einweisung in die Fahrzeuge
- Überprüfung vor der Benutzung
- Praktische Fahr- und Stapelübungen
- Bestimmungen beim Abstelen eines Gabelstaplers
Praktische Abschlussprüfung
Nutzen/ Vorteile
- Sie erfüllen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 und des DGUV Grundsatz 308-001
- Sie besitzen einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge und önnen diesen auf Verlangen vorweien
Voraussetzungen
- Körperliche und geistie Eignung
- 18 Jahre alt
Hinweis
- Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung für den Praxisteil mit
Bediener von Hubarbeitsbühnen
Bediener von Hubarbeitsbühnen
Jeder Mitarbeiter hat die wichtige Aufgabe, auf die Sicherheit und Gesundheit der anderen zu achten. Aus diesem Grund wurden Regeln für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen erstellt. Seit April 2010 gibt es durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine klare Regel für die Ausbildung und den Einsatz von Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen. Das Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen die bestmögliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu bieten.
Ihre Vorteile
- Sie ererben den Fahrerausweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen
- Sie erfüllen die Anforderungen der DGUV 308-008
- Sie meistern drch die fundierte Grundlagenausbildung Ihre Tätigkeit im Bedienen von Hubarbeitsbühnen
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre (bei fachlicherAufsicht auch unter 18 Jahre möglich)
- Körperliche und geistige Eignung
Zielgruppe
- Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen besitzen
Inhalte im Überblick
1. Tag: Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Betrieb, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort, tägliche Einsatzprüfung
- Arbeiten mit der Maschine
- Sondereinsätze Unfallgeschehen
- Theoretische Prüfung
2. Tag: Praktische Ausbildung
- Einweisung/Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten und Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
- Einüben der Steuerungsfunktionen und der Funktion "Notablass"
- Praktische Abschlussprüfung
PSA gegen Absturz - Schulung
PSA gegen Absturz - Schulung für Anwender nach DGUV Regel 112-198 und 112-199
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA). Zur Vermeidung von Unfällen hat gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen DGUV Regel 112-198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die Anwenderschulung ist vor der ersten Benutzung verpflichtend und in der Folge hat mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung zu erfolgen. Die Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte für die sichere Anwendung der PSAgA. Die Teilnehmer erlangen umfangreiche Kenntnisse mit den einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Fokus der Schulung steht die praktische Anwendung verschiedener Schutzsysteme in der Höhe.
Inhalte im Überblick
Theorie:
- Nationale Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz
- Bauarten von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
- Materialkunde
- Sturzphysik (Fallfaktoren, auf den Körper einwirkende Kräfte etc.)
- Risiko Hängetrauma
- Vorstellung von Rettungssystemen
Praxis:
- Bestimmungsgemäße Auswahl und Anlegen der PSAgA
- Auswahl geeigneter Anschlagpunkte (vorhandene und künstlich gesetzte Anschlagpunkte)
- Hängeversuche
- Praxis im Anwendungsbereich und Positionierung
- Rettungsübungen
Ihre Vorteile
- Sie sind in der Lage die PSA gegen Absturz ordnungsgemäß anzuwenden.
- Sie tragen zur Vermeidung von Absturzunfällen bei.
- Im Praxisteil lernen Sie die verschiedenen Schutzsysteme in der Höhe kennen.
Teilnahmevoraussetzungen
- Die Teilnahme am Praxisteil ist nur bei geeignter körperlicher und geistiger Verfassung möglich
Wichtige Hinweise
- Für den Praxisteil: Bitte bringen Sie bequeme Kleidung sowie Ihre eigene PSA gegen Absturz mit zur Schulung. Folgende Ausrüstung wird benötigt:
- Auffanggurt
- Y-Verbindungsmittel mit Rohrhaken
- Helm nach EN 397
- Verstellbares Halteseil min. 2 m
Zielgruppe
- Personen, die auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen tätig sind
- Personen, die im absturzgefährdeten Bereich arbeiten